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Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in Sachen Grossereignisse

Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in Sachen Grossereignisse

Gesetzgebung

Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in Sachen Grossereignisse

Aus formellen Gründen ist es notwendig den Artikel 95a UVV dem bisher ungenehmigten jedoch inhaltlich unumstrittenen Artikel 26 des "Reglement Grossereignis" der Ersatzkasse UVG anzugleichen, damit auch Artikel 26 des Reglements genehmigt werden kann. Zusammen mit dieser Verordnungspräzisierung soll auch Artikel 26 des Reglements genehmigt werden.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 18.02.2025. Bis dahin können alle interessierten Personen Stellung nehmen. 

iusNet AR-SVR 26.11.2024

 

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