Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG)
Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG)
Gesetzgebung
Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG)
Die Initiative hat das Ziel, die Altersrenten der AHV um einen Zuschlag von einem Zwölftel der Jahresrente zu erhöhen, ohne dass dies zu einem Verlust oder einer Kürzung der Ergänzungsleistungen führt. Die Umsetzung muss spätestens am 1. Januar 2026 erfolgen. Zusätzlich muss die Frage der Finanzierung geklärt werden. Der Entwurf wird in zwei Teile unterteilt sein: “Umsetzung” und “Finanzierung”.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 5. September 2024. Bis dahin können alle interessierten Personen Stellung nehmen.
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