Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten
Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten
Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten
Aufgrund des Urteils der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Beeler gegen die Schweiz müssen die Witwen- und Witwerrenten der AHV angepasst werden, damit die Gleichstellung von Mann und Frau gewährleistet ist. Dies erfordert eine Anpassung des AHVG.
Der Entwurf des Bundesrates für eine Teilrevision des AHVG sieht folgende Änderungen vor:
Eine Hinterlassenenrente für Eltern bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Bei erwachsenen Kindern mit Behinderung besteht unter Umständen ein längerer Anspruch.
Weiter sieht der Entwurf, sofern jeweils die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, folgendes vor: Ein Anspruch auf zweijährige Überbrückungsrente für verwitwete Personen, eine Unterstützung im Rahmen der Ergänzungsleistungen für Witwer und Witwen älter als 58 Jahre, die Beibehaltung der laufenden Renten für Witwen und Witwer ab 55 Jahren ohne unterhaltsberechtigte Kinder bzw. ab 50 Jahren, sofern sie Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beziehen. Zudem sollen in der Unfallversicherung Renten auch Witwern gewährt werden, wenn sie beim Tod der Ehefrau...
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