Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren
Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren
Gesetzgebung
Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führt ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der ArGV 2 durch.
Mit einem neuen Art. 25a ArGV 2 soll die gesetzliche Grundlage für Sonntagsarbeit geschaffen werden. Die Sonntagsarbeit bezieht sich auf Verkaufsgeschäfte, die sich in Quartieren von grossen Städten mit internationalem Tourismus befinden und ein bestimmtes Warenangebot führen.
Da die Ladenöffnungszeiten kantonal geregelt sind, sind diese nicht von der vorliegenden Revision betroffen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 8. März 2024. Interessierte Personen können bis dahin Stellung nehmen.
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