Privatrechtlicher Arbeitsvertrag oder öffentliches Personalrecht?
Privatrechtlicher Arbeitsvertrag oder öffentliches Personalrecht?
Privatrechtlicher Arbeitsvertrag oder öffentliches Personalrecht?
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter war über einen Zeitraum von 14 Jahren an der Universität Genf angestellt. Zwar ist die Anstellungsdauer von wissenschaftlichen Mitarbeitern zeitlich begrenzt, doch können sie auch länger angestellt werden, wenn Bedarf besteht und eine Finanzierung durch Drittmittel gewährleistet ist, was im vorliegenden Fall zeitweise zutraf. Zwar wurde die Anstellung des Beschwerdegegners für eine gewisse Zeit aus privaten Mitteln finanziert, seine Funktion war jedoch dieselbe, wie als seine Anstellung aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde (E. 5.1). Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz, welche entschieden hatte, dass öffentliches Personalrecht im vorliegenden Fall Anwendung finden soll.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.