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Bundesrat will die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben stärken

Bundesrat will die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben stärken

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Arbeitsschutzrecht

Bundesrat will die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben stärken

An seiner Sitzung vom 10. März 2023 entschied der Bundesrat, dass eine bessere Absicherung gegen Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen notwendig sei. Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) wurde damit beauftragt bis Ende 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vorzulegen. 

Das EDI muss sich dabei an folgende Grundzüge halten: 

  • Es sollen allgemeine Massnahmen geschaffen werden, um Menschen mit Behinderung im Erwerbsleben explizit vor Diskriminierung zu schützen. 
  • Arbeitgebende sollen verpflichtet werden, alle zumutbaren Massnahmen zu treffen damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichstellt werden und ohne Hindernisse der Arbeit nachgehen können. 
  • Dienstleistungen welche für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sollen einen geeigneten Zugang für Menschen mit Behinderungen haben. Dafür sollen auch Private verpflichtet werden, angemessene Vorkehrungen zu treffen. 
  • Die Gebärdensprache soll verbindlich anerkannt
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iusMail AR-SVR 24.03.2023

 

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