Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung
Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung
Gesetzgebung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung
Im Auftrag des Bundesrates eröffnete das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) am 2. November 2022 das Vernehmlassungsverfahren zur Digitalisierung der Erwerbsersatzordnung.
Künftig sollen Dienstleistende der Armee, Zivildienst, Zivilschutz und bei "Jugend und Sport" ihre Ansprüche auf Erwerbsersatzleistungen in einem digitalen Verfahren beantragen können. Für die künftige Datenbearbeitung und den Betrieb des Informationssystems sind gesetzliche Anpassungen erforderlich.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Mittwoch, 15. Februar 2023.
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