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Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)

Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)

Gesetzgebung

Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)

Im September 2020 verabschiedete das Parlament die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG), welche insbesondere die Ziele verfolgte, den rasanten technologischen Entwicklungen und den Entwicklungen im europäischen Recht Rechnung zu tragen. In der Folge der Gesetzesrevision, wird nun auch die Verordnung (VDSG) revidiert.

Die Vorlage verfolgt u.a. folgende Änderungen: 

  • Damit sie mit dem heutigen Stand der Technik übereinstimmen, wurden die Bestimmungen über die Mindestanforderungen an die Datensicherheit  überarbeitet und ergänzt. Dazu wurde die Schengen-relevante Richtlinie (EU) 2016/680 beigezogen. 
  • Die Regelung zur Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland wurde essentiell geändert, da nach dem neuen DSG (nDSG) der Bundesrat festlegen darf, welche Staaten oder internationale Organisationen einen angemessenen Datenschutz gewährleisten können. 
  • Alle bisherige Bestimmungen zum Datenschutzverantwortlichen sowie zum Berater für den Datenschutz in den Departementen und der Bundeskanzlei werden durch diejenige der Datenschutzberaterin bzw. Datenschutzberater ersetzt. Die neuen
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iusNet AR-SVR 19.10.2021

 

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