iusNet AR-SVR 8/2021
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Im Sozialversicherungsrecht fällte das Bundesgericht im letzten Monat drei erwähnenswerte Urteile. Es setzte sich mit (invalidisierenden) gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Wechselwirkungen zwischen Rückenschmerzen und psychischen Erkrankungen und dem Unfallbegriff betreffend die Programmwidrigkeit auseinander. Im Arbeitslosenversicherungs- und im Arbeitsrecht erscheinen fünf Entscheide interessant. Das Bundesgericht beurteilte die Verletzung von Informationspflichten der Arbeitnehmenden im Zusammenhang mit dem Zivildienst, relativierte die erhöhte Fürsorgepflicht für langjährige Arbeitnehmende, weitete den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung für Frühpensionierte aus (Änderung der Rechtsprechung), lehnte den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für längstens 90 Tage tätige Sexarbeiter*innen ab und schränkte den Spielraum für Lohnverhandlungen von Arbeitslosen ein. |
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