iusNet AR-SVR 6/2021
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Im Sozialversicherungsrecht fällte das Bundesgericht im letzten Monat zwei Urteile, die erwähnenswert erscheinen. Es widmete sich der Beurteilung der Beschwerdelegitimation und der örtlichen Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie der Überprüfung der Kosten für ein Gutachten im Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen eine Personalvorsorgestiftung. Im Arbeitsrecht fällte das Bundesgericht zwei in prozessualer Hinsicht interessante Entscheide. Zum einen zeigte es die Folgen der Präzisierung einer objektiven alternativen Klagehäufung auf und zum anderen erinnerte es an die Rügepflichten betreffend den Sachverhalt, insbesondere wenn die Vorinstanz die Berufung abweist. In den drei weiteren Urteilen überprüft das Bundesgericht zwei missbräuchliche Kündigungen und eine Forderung aus Arbeitsvertrag. |
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