Verzugszins bei Rückgriff auf leistungspflichtige Pensionskasse
Verzugszins bei Rückgriff auf leistungspflichtige Pensionskasse
Verzugszins bei Rückgriff auf leistungspflichtige Pensionskasse
Strittig war zwischen zwei Vorsorgeeinrichtungen, ob auf dem von der leistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung zurückzuerstattenden Betrag ab Klageeinreichung ein Verzugszins geschuldet ist (E. 3).
Das Bundesgericht erörtert zunächst die allgemeinen Grundsätze im Sozialversicherungsrecht (vgl. dazu insb. Art. 26 ATSG) (E. 4.1), um dann auf das Berufsvorsorgerecht einzugehen (E. 4.2): Hier werden Verzugszinsen sowohl im Leistungs- als auch im Beitragsbereich im Falle fehlender statutarischer Grundlage gestützt auf Art. 104 Abs. 1 OR zugelassen (E. 4.2 mit Hinweisen). Begründet wird dies «seit jeher» mit der vorsorgevertraglichen Entstehung des Versicherungsverhältnisses (E. 4.2).
Im Hinblick auf den vorliegend einschlägigen Art. 26 Abs. 4 BVG (E. 5.1) hält das Bundesgericht zunächst allgemein (und etwas überraschend) fest, dass «die Versicherten auch im obligatorischen Bereich durch einen Innominatvertrag an die Vorsorgeeinrichtung gebunden sind und daher in erster Linie das Reglement sowie in zweiter Linie der allgemeine Teil des OR für die Frage nach dem Verzugszins massgebend sind» (E. 5.2.1). Dagegen besteht zwischen der vorleistungspflichtigen und der...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.