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Rentenkürzung ausserhalb einer Unterdeckung? (9C_234/2017)

Rentenkürzung ausserhalb einer Unterdeckung? (9C_234/2017)

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge

Rentenkürzung ausserhalb einer Unterdeckung? (9C_234/2017)

Diesem zur Publikation bestimmten 5-er Entscheid des Bundesgerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Per 1. Januar 2005 führte die Pensionskasse der PricewaterhouseCoopers (PK PwC) für Neurentner das Modell der flexiblen Altersrenten ein, und zwar im Sinne einer fixen Basisrente und eines variablen Bonusteils, der von der finanziellen Situation der Pensionskasse abhängig ist. Per 1. Juli 2014 änderte die PK PwC ihr Vorsorgereglement dahingehend, dass das besagte Modell auch auf laufende Altersrenten und Ehegattenrenten (nach dem Rücktrittsalter) angewendet werden sollte. Dieser Beschluss wurde von der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich aufgehoben, wogegen die PK PwC opponierte.

Gemäss Art. 65d Abs. 3 BVG, in Kraft seit 1. Januar 2005, kann die Vorsorgeeinrichtung, sofern andere Massnahmen nicht zum Ziel führen, während der Dauer einer Unterdeckung von Rentnerinnen und Rentnern einen Beitrag zur Behebung einer Unterdeckung erheben. Die PK PwC war der Auffassung, dass diese Regelung nicht abschliessend sei und auch ausserhalb von Unterdeckungen Rentenkürzungen zulässig sein können.

Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht widersprach auch das Bundesgericht dieser Auffassung. Rentenkürzungen sind gemäss Art. 65d Abs. 3 BVG einzig bei Unterdeckung zulässig; eine Gesetzeslücke liegt nicht vor (E. 3.3 und insb. E. 3.3.3 am Ende). Art. 65d Abs. 3 lit. b BVG gilt gemäss Art. 49 Abs. 2 Ziff. 16 BVG integral auch für die weitergehende berufliche Vorsorge. Das Bundesgericht verwirft auch die weiteren Vorbringen der PK PwC (E. 3.3.4). und weist dabei u.a. darauf hin, dass Quersubventionierungen zwar dem Grundgedanken des BVG zuwiderlaufen, aber für die Säule 2a gesetzlich angelegt sind und daher vom Gesetzgeber beseitigt werden müssen (E. 3.3.4.4).

iusNet AR-SVR 10.12.2017