Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hat in mehreren Urteilen vom 20. Dezember 2021 Einspracheentscheide der Suva und der AHV-Ausgleichskasse bestätigt, indem es die Tätigkeit von Uber-Fahrerinnen und -Fahrern ebenfalls als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert hat.