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Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Gesetzesartikel > Richtlinie 200123eg Des Rates Vom 12 März 2001 Zur Angleichung der Rechtsvorschriften der

Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen