Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Frau gegen die verweigerte Neuberechnung ihrer Corona-Erwerbsausfallentschädigung teilweise gut. Die vom Bundesrat für den Zeitraum bis zum 16. September 2020 getroffene Regelung ist aufgrund der damaligen Dringlichkeit der Situation nicht zu beanstanden. Die anschliessend bis Ende Juni 2021 geltende Regelung verstösst jedoch gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Entscheid der Schweizerischen Bundesbahnen SBB bezüglich der sexuellen Belästigung einer ihrer Angestellten vollumfänglich. Die SBB anerkannten in ihrem im November 2016 ergangenen Entscheid die sexuelle Belästigung durch sexistische Witze bestimmter Arbeitskollegen und sprachen ihr eine Entschädigung von einem Medianlohn zu. Die Forderung um eine Entschädigung von vier Medianlöhnen sowie nach einer Genugtuung weist das Gericht ab.