Corona-Erwerbsersatz: Beschwerde gegen verweigerte Neuberechnung teilweise gutgeheissen
Corona-Erwerbsersatz: Beschwerde gegen verweigerte Neuberechnung teilweise gutgeheissen
Corona-Erwerbsersatz: Beschwerde gegen verweigerte Neuberechnung teilweise gutgeheissen
Die als Musikerin und Lehrerin tätige A. hatte im August 2020 eine Entschädigung wegen Erwerbsausfall infolge des Coronavirus beantragt. Die Ausgleichskasse des Kantons Tessin legte das Taggeld für die Zeit vom 17. März 2020 bis Ende Oktober 2020 auf Basis der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2018 auf Fr. 35.- fest. Im Januar 2021 liess A. der Ausgleichskasse die definitive Steuerveranlagung des Jahres 2019 zukommen, in der ihr steuerbares Einkommen deutlich höher ausfiel als 2018. A. ersuchte um Neuberechung der Corona-Taggelder. Die Ausgleichskasse wies ihr Ersuchen ab, was vom Versicherungsgericht des Kantons Tessin bestätigt wurde (Sachverhalt).
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut; die Taggelder sind für die Zeit ab dem 17. September 2020 neu festzulegen. Zu unterscheiden ist der Zeitraum vom 17. März 2020 bis zum 16. September 2020 einerseits und derjenige vom 17. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 andererseits. Die während dem ersten Zeitraum geltende "COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall" (SR 830.31) sah vor, dass eine Neuberechnung der Entschädigung nach ihrer Festlegung nur...
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