iusNet

Revisionsgrund

Revision

Jurisprudence
Invalidenversicherung

9F_18/2023 (zur Publikation vorgesehen)

Dem Beschwerdeführer war zunächst eine halbe und später eine ganze Invalidenrente zugesprochen worden. 2016 erhob die Staatsanwaltschaft II eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts des Versicherungsbetrugs. Die IV-Stelle stellte mit Verfügung vom 21. Februar 2018 die Rentenleistungen vorsorglich auf Ende Dezember 2017 ein. Nachdem die IV-Stelle ein polydisziplinäres Gutachten durch die PMEDA hatte erstellen lassen, hob sie die bisherigen Rentenleistungen rückwirkend per 1. Oktober 2005. Am 5. Juli 2019 verfügte die IV-Stelle die Rückforderung der vom 1. Oktober 2005 bis 31. Dezember 2017 ausgerichteten Leistungen der Invalidenversicherung. Das Bundesgericht bestätigte die Rückforderung Anfang 2022. Der Beschwerdeführer verlangte eine Revision des Urteils 9C_444/2021+9C_496/2021 vom 13. Januar 2022.
iusNet AR-SVR 15.07.2024

UV an Nichtanhandnahmeverfügung der StA gebunden

Jurisprudence
Unfallversicherung
Weil der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG nach Aktenlage bekannt war, dass das Strafverfahren eingestellt worden war, durfte sie die (ungekürzte) Rentenleistungsverfügung nachträglich nicht mehr revidieren.
iusNet AR-SVR 12.04.2022

Rechtsprechungsänderung zur Invalidisierung von Suchtkrankheiten als Revisionsgrund

Éclairages
Invalidenversicherung

Zum Urteil des Versicherungsgerichts Solothurn vom 9.7.2020 (VSBES.2019.269)

Christian Haag kommentiert ein Urteil des Versicherungsgerichts Solothurn, in welchem sich dieses mit der Frage befasste, ob die Rechtsprechungsänderung zur invalidisierenden Wirkung von Suchterkrankungen einen Revisionsgrund darstellt.
Christian Haag
iusNet AR-SVR 23.01.2021

Anforderungen an die Veränderung des Gesundheitszustands als Revisionsgrund

Jurisprudence
Invalidenversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass eine gesundheitliche Verbesserung einzig in somatischer Sicht zum Vornherein ungeeignet ist im Rahmen einer Rentenrevision eine Veränderung des Rentenanspruchs zu bewirken, wenn die ursprüngliche Rentenzusprache allein aufgrund der psychischen Pathologie erfolgt war.
iusNet AR-SVR 27.01.2020