Im Rahmen der Vorlage zur Weiterentwicklung der IV hat sich die SGK-NR mit den Anforderungen an die Gutachtertätigkeit befasst. Folgende Punkte sollen eingeführt bzw. gestärkt werden: Unabhängigkeit der Gutachter, Protokollierungspflicht, Zulassung von Gutachtern sowie Etablierung einer breit abgestützten Gutachterstelle.