Unabhängigkeit von Gutachten
Unabhängigkeit von Gutachten
Unabhängigkeit von Gutachten
Im Rahmen der Vorlage zur Weiterentwicklung der IV hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) mit den Anforderungen an die Gutachtertätigkeit befasst. Folgende Punkte sollen eingeführt bzw. gestärkt werden: Unabhängigkeit der Gutachter, Protokollierungspflicht, Zulassung von Gutachtern sowie Etablierung einer breit abgestützten Gutachterstelle.
Aus der Medienmitteilung: "Zum Abschluss der Detailberatung diskutierte sie [= SGK-NR] eingehend über die Anforderungen an die Gutachtertätigkeit, die zugleich fair und effizient sein soll. Die Anforderungen gelten grundsätzlich für alle Sozialversicherungen (Art. 44 ATSG), sind in der Praxis aber vor allem für die IV und die Unfallversicherer relevant. Die Kommission will ausdrücklich festschreiben, dass Gutachterinnen und Gutachter unabhängig sein müssen. Einstimmig beantragt sie, dass die Gespräche zwischen Gutachtern und Begutachteten protokolliert werden. Weiter will sie den Bundesrat verpflichten, Kriterien für die Zulassung von medizinischen Gutachtern zu erlassen und eine Kommission aller betroffenen Kreise einzusetzen, welche auf einer generellen Ebene die Begutachtungen...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.