In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht die Frage beantwortet, ob die Uber Switzerland GmbH als Arbeitgeberin der UberPop-Fahrer in der Schweiz zu qualifizieren ist.
Zur sozialen Absicherung von selbständig Erwerbenden, die im Bereich von Plattform-Arbeit oder anderen Formen der Gig-Economy tätig sind, soll mit einem Bericht des Bundesrates untersucht werden. Dies fordert ein Postulat, das im Dezember im Ständerat angenommen worden ist.