Zum AHV-rechtlichen Statut von Uber-Fahrern
Zum AHV-rechtlichen Statut von Uber-Fahrern
Jurisprudence
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Zum AHV-rechtlichen Statut von Uber-Fahrern
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass die Uber Switzerland GmbH nicht Arbeitgeberin der UberPop-Fahrer in der Schweiz ist. Ob in Bezug auf die UberPop-Fahrer aber überhaupt eine Erwerbstätigkeit im Sinne des AHV-Rechts vorliegt und falls ja, ob diese Fahrer als selbständig oder unselbständig Erwerbende zu qualifizieren wären, liess das Bundesgericht offen.
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