Es bestand Einigkeit, dass der Beschwerdegegner die von der beruflichen Vorsorge ausbezahlte Invalidenrente zu Unrecht erwirkte und er diese zurückerstatten musste. Streitig war, ob er auch für die direkt an die Kindsmutter ausbezahlte Invalidenkinderrente für die Tochter rückerstattungspflichtig ist.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, wie es sich in der beruflichen Vorsorge mit der Drittauszahlung der Kinderrente an das volljährige Kind verhält.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob anerkannte Flüchtlinge, die eine schweizerische IV-Rente beziehen, einen Anspruch auf Kinderrenten haben, wenn ihre Kinder im Ausland leben.
Bundesgerichtliche Grundsätze zur Kinderrente: Ausbildungsbegriff, (fehlende) Abhängigkeit von zivilrechtlicher Unterhaltspflicht und direkte Auszahlung an mündiges Kind.