Drittauszahlung der Kinderrente an das volljährige Kind in der beruflichen Vorsorge
Drittauszahlung der Kinderrente an das volljährige Kind in der beruflichen Vorsorge
Drittauszahlung der Kinderrente an das volljährige Kind in der beruflichen Vorsorge
Eine Drittauszahlung der Kinderrente an das volljährige Kind in der beruflichen Vorsorge ist auf Gesetzes- und Verordnungsstufe nicht vorgesehen. Indes verbietet sich laut Bundesgericht die Annahme einer echten Lücke, deren Schliessung durch die Rechtsprechung an sich zulässig wäre. Mit der Formulierung von Art. 25 BV ist sich der Gesetzgeber bewusst gewesen, dass die Anspruchsberechtigung der Kinderrente bei der versicherten Person liegt und die Kinderrente demnach grundsätzlich auch an die rentenbeziehende Person ausbezahlt wird. Hinsichtlich des Fehlens einer Regelung der Auszahlungsmodalitäten auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ist von einem qualifizierten Schweigen auszugehen. Eine Ergänzung der normativen Ordnung liegt – anders als in der AHV – nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesgerichts (E. 4.4.2).
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