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Öffentliches Personalrecht

Überstunden einer Schulleitung – rechtliche Überlegungen im interkantonalen Vergleich

Éclairages
Öffentliches Personalrecht

Urteilsbesprechung VGr Kanton Aargau, 20. August 2024, WKL.2022.11

In einem Urteil vom 20. August 2024 entschied das Aargauer Verwaltungsgericht, dass eine Aargauer Gemeinde einer Co-Schulleiterin an der Volksschule Fr. 42'829.75 nebst Zins für Überstunden zahlen muss. Für die Geltendmachung der Forderung fand zuerst ein Schlichtungsverfahren statt. Die Empfehlung der Schlichtungskommission zur Einigung wurde von der Gemeinde abgelehnt. Danach folgte ein Klageverfahren vor Verwaltungsgericht. Im vorliegenden Beitrag wird ein Vergleich zum zürcherischen Verwaltungsprozessrecht und öffentlichen Personalrecht vorgenommen.
Vania Dobreva
iusnet AR-SVR 25.02.2025

Neueinstufung von Sportlehrpersonen

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Der beschwerdeführende Verein setzt sich für die Förderung des Sports und des Sportunterrichts sowie die Interessen von Sportlehrpersonen ein. Die Lohneinstufung von Sportlehrpersonen im Sekundarbereich des Kantons Genf wurde überarbeitet. Der Verein klagte gegen diese neue Einstufung.
iusnet AR-SVR 22.04.2024

Anstellungsverhältnis von Schulleitenden und Lehrpersonen der Volksschule

Fachbeitrag
Öffentliches Personalrecht
Der vorliegende Fachbeitrag gibt eine Übersicht über die wesentlichen Gesetzesgrundlagen für Lehrpersonen und Schulleitende im Kanton Zürich. Dabei werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede im für die beiden Personengruppen anwendbaren Recht aufgezeigt.
Vania Dobreva
iusnet AR-SVR 02.01.2024

Privatrechtlicher Arbeitsvertrag oder öffentliches Personalrecht?

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Im vorliegenden Fall musste das Bundesgericht beurteilen, ob der Arbeitsvertrag eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Universität Genf bei dessen Beendigung dem privaten Individualarbeitsrecht oder dem öffentlichen Personalrecht unterstand.
iusnet AR-SVR 12.12.2023

Entlassung eines Professors altershalber

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Der Beschwerdeführer war einerseits als leitender Arzt im Kinderspital im Rahmen einer privatrechtlichen Anstellung und andererseits als öffentlich-rechtlich angestellter ordentlicher Professor tätig. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis wurde fristlos aufgelöst. Als Professor an der Universität Zürich wurde er daraufhin altershalber entlassen.
iusnet AR-SVR 07.12.2023

Kündigung während laufendem Strafverfahren

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Gegen den Beschwerdeführer wurde Strafanzeige erstattet, weil diverse Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit Auftragsvergaben, für die er verantwortlich war, vermutet wurden. Zunächst wurde er bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts von der Arbeitsleistung freigestellt und schliesslich wegen wichtiger Gründe fristlos entlassen. Der Beschwerdeführer machte daraufhin diverse Lohnforderungen bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist geltend.
iusnet AR-SVR 06.12.2023

Entlassung verhältnismässig bei gravierenden Führungsmängeln während der Probezeit im öffentlichen Dienstverhältnis

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Dem Beschwerdeführer wurden gravierende Führungsmängel vorgeworfen, u.a. mangelhafte Kommunikation sowohl mit seinen Untergebenen als auch mit Klientinnen und Klienten sowie wiederholte sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen und Drohungen diesen gegenüber. Da diese schwerwiegenden und wiederholten Verfehlungen für seinen Vorgesetzten nicht akzeptabel waren, wurde sein Dienstverhältnis aufgelöst.

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