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Willkürliche Auslegung durch das Versicherungsgericht des Kantons Aargau

Jurisprudence
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Willkürliche Auslegung durch das Versicherungsgericht des Kantons Aargau

Es war umstritten, wann die 30-tägige Frist zu laufen beginnt, die abzuwarten ist, bevor die säumige Person auf die KVG-Säumigen-Liste aufgenommen wird. Die Auslegung der Vorinstanz, wonach auf die Zustellung des Zahlungsbefehls abzustellen sei, stufte das Bundesgericht als willkürlich ein, weshalb die Beschwerde gutgeheissen wurde.
iusNet AR-SVR 09.05.2023

Entschädigung für sexuelle Belästigung bestätigt

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Entschädigung für sexuelle Belästigung bestätigt

Die Beschwerdeführerin hatte auf Entschädigung wegen sexueller Belästigung und wegen missbräuchlicher Rachekündigung und auf Ausbezahlung des Ferienlohns geklagt. Für die sexuelle Belästigung gab es einen, für die missbräuchliche Kündigung drei Monatslöhne Entschädigung und der Ferienlohn musste ausbezahlt werden, weil sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit keine Ferien beziehen konnte.
iusNet AR-SVR 10.05.2023

Teilinvalidität im öffentlichen Dienst

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Teilinvalidität im öffentlichen Dienst

Der Kanton Waadt erachtete ein Arbeitsverhältnis für beendet, weil die Beschwerdegegnerin zwischenzeitlich für vollständig invalid erklärt wurde, obwohl sie ihre Restarbeitsfähigkeit für den Kanton Waadt aufwendete. Dass mit der Einschätzung der Invalidität etwas nicht stimmen konnte, hätte der Kanton Waadt deshalb merken müssen.
iusNet AR-SVR 10.05.2023

Arbeitnehmende ohne beitragspflichtige Arbeitgebende

Fachbeitrag
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Internationales Arbeitsrecht

Arbeitnehmende ohne beitragspflichtige Arbeitgebende

Arbeitnehmende ohne beitragspflichtige Arbeitgebende bilden einen Spezialfall im schweizerischen Sozialversicherungsrecht. Nicht selten greifen Arbeitgeber diesen Arbeitnehmenden mit einem Payroll-Provider unter die Arme. Im vorliegenden Fachbeitrag ordnet Rechtsanwalt Dr. iur. Marco Weiss den Spezialfall der Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtige Arbeitgebende sozialversicherungsrechtlich ein und gibt praktische Hinweise für Gestaltung des Arbeitsvertrages und die steuerrechtliche Situation.
Marco Weiss
iusNet AR-SVR 10.05.2023

Unfallversicherung zieht Vergleich nach 18 Jahren in Wiedererwägung

Jurisprudence
Unfallversicherung

Unfallversicherung zieht Vergleich nach 18 Jahren in Wiedererwägung

Weil Art. 22 UVG nur die (materielle) Revision nach Art. 17 ATSG und nicht auch die prozessuale Revision und die Wiedererwägung gemäss Art. 53 ATSG reguliert, und die (strengen) Voraussetzungen der Wiedererwägung von Vergleichen erfüllt waren, durfte die Unfallversicherung auf einen vor 18 Jahren geschlossenen Vergleich zurückkommen und eine Invalidenrente aufheben.
iusNet AR-SVR 16.05.2023

Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Arbeitsvertrages

Jurisprudence
Arbeitsgerichtsbarkeit

Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Arbeitsvertrages

Die These, es läge ein Arbeitsvertrag vor, konnte unmittelbar und zweifelsfrei widerlegt werden, weshalb die Klage vor dem Arbeitsgericht unzulässig war. Der Kläger versuchte in rechtsmissbräuchlicher Weise den vertraglich vereinbarten Gerichtsstand zu umgehen.
iusNet AR-SVR 18.05.2023

Überstunden, Überzeit und Rechtsmissbrauch

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Überstunden, Überzeit und Rechtsmissbrauch

Das Schweigen des Beschwerdeführers während der Vertragsabwicklung und das nachträgliche Berufen auf die Schriftform betreffend die Abgeltung von Überstunden wurde im Kontext von stetigen und erheblichen Lohn- und Gratifikationserhöhungen sowie der gelebten Betriebspraxis als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Das Gebaren des Beschwerdeführers war hinsichtlich der Überzeit rechtlich irrelevant, weil diese vom zwingenden öffentlichen Arbeitsrecht reguliert wird.
iusNet AR-SVR 18.05.2023

Kündigung erfolgte zur Unzeit

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Kündigung erfolgte zur Unzeit

Das Arbeitsverhältnis verlängerte sich bei der Kündigung zur Unzeit entsprechend. In bestimmten Konstellationen muss die Arbeitskraft gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht angeboten werden. Arbeitet man während der Kündigungsfrist 2,5 Tage für ein Konkurrenzunternehmen auf Probe, stellt das keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Vielmehr steht den Arbeitnehmenden das zu, um eine neue Stelle zu finden.
iusNet AR-SVR 18.05.2023

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