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Gericht war nicht befangen

Gericht war nicht befangen

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Gericht war nicht befangen

A. befindet sich in einem arbeitsrechtlichen Prozess mit der B. AG und C. wegen missbräuchlich verwendeten Kreditkarten. A. stellte gegen die erste Kammer des Arbeitsgerichts Ausstandbegehren und scheiterte damit. Schliesslich wurde das Verfahren einer anderen Kammer des Arbeitsgerichts übertragen. Auch die hier gestellten Ausstandsbegeheren zeitigten keinen Erfolg.

iusNet AR-SVR 10.05.2023

 

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