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Zur Tragweite von Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG als Auffang- und Gefährdungstatbestand im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit eines Stellenvermittlungsbüros

Zur Tragweite von Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG als Auffang- und Gefährdungstatbestand im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit eines Stellenvermittlungsbüros

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung

Zur Tragweite von Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG als Auffang- und Gefährdungstatbestand im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit eines Stellenvermittlungsbüros

Im konkreten Fall sei die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit im Sinn von Art. 30 Abs. 1 lit. c AVIG nicht in einem so weiten Sinn zu verstehen, dass davon auch Kontakte zwischen einer versicherten Person und einem Stellenvermittler, der noch keine konkrete Arbeitsstelle anbiete, erfasst würden. Eine derartige Ausdehnung finde im Gesetzeswortlaut keine Stütze mehr und wäre im vorliegenden Fall auch angesichts der einschneidenden Sanktion von mindestens 21 Einstelltagen nicht angebracht.

iusNet AR-SVR 08.12.2020

 

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