Eröffnung des Vernehmlassungsverfahren vom 15. September 2023
Am 15. September 2023 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung eröffnet. Die Änderung betrifft die Bezahlung von Taggeldern bei Rückfällen oder Spätfolgen von Unfällen, die sich in der Jugend ereigneten und ist die Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay "Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen".
Ein in der Tourismusbranche tätiger Arbeitgeber kündigt seinem Arbeitnehmer gestützt auf Art. 31 Abs. 1 OR wegen des vom Kanton verhängten Tätigkeitsverbots aufgrund der Covid19-Pandemie.
Weil es an Gegenseitigkeit von Haupt- und Verrechnungsforderung fehlt, können Arbeitgebende die erhaltenen UV-Taggelder nicht mit Forderungen gegen Arbeitnehmende verrechnen.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass versicherte Personen, die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nicht erwerbstätig waren, keinen Anspruch auf Taggelder der Invalidenversicherung haben.
Das Bundesgericht verneint im vorliegenden Fall, dass der Versicherte vor der Reduktion laufender (!) Taggeldleistungen gehörig aufzuklären bzw. zu beraten ist (Art. 27 Abs. 2 ATSG).
Abredeversicherung: Bei der Bemessung der Taggelder ist die versicherte Person so zu stellen, wie wenn sie am letzten Tag ihrer Erwerbstätigkeit verunfallt wäre.