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Hilfsmittel

Verbesserungspotenzial betreffend die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung

Fachbeitrag
Invalidenversicherung
Ergänzungsleistungen

Ein Beitrag zur Anwendung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

Am 25. März 2022 erschienen die «Concluding Observations Switzerland» der Vereinten Nationen, in denen der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen den Umsetzungsstand der Behindertenrechtskonvention überprüft. Ungeprüft geblieben sind die Massnahmen zur Gewährleistung der persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung. Dieser Fachbeitrag widmet sich anhand von zwei konkreten Beispielen dem Verbesserungspotenzial in diesem Bereich.
Martina Filippo
iusNet AR-SVR 19.09.2022

BSV befugt, Tarifverträge mit Verbänden der Paramedizin abzuschliessen

Jurisprudence
Invalidenversicherung
BSV ist befugt, gestützt auf Art. 27 IVG i.V.m. Art. 24 IVV Tarifverträge mit Verbänden der Paramedizin abzuschliessen, was die versicherte Person aber hinsichtlich ihrer freien Wahl der Person, die die Eingliederungsmassnahmen durchführt, nicht einschränkt.
iusNet AR-SVR 20.12.2021

Hörgeräte in der Invalidenversicherung: Zum Anspruch auf eine bessere Versorgung nach der Härtefall-Regelung

Jurisprudence
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht verneinte in diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil die Frage, ob bei einer Hortleiterin aufgrund der beruflichen Anforderungen ein Anspruch auf eine bessere Hörgeräteversorgung (sog. Härtefall, Ziff. 5.07.2* HVI) bestehe, als es die Pauschale gemäss Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG i.V.m. mit Art. 2 Abs. 1 und 2 HVI und Ziff. 5.07 HVI-Anhang vorsieht.
iusNet AR-SVR 25.08.2018

Hilfsmittel und das Fallbeil des Fallabschlusses (8C_126/2017)

Jurisprudence
Unfallversicherung
Das Bundesgericht bestätigt den kürzlich ergangenen Leitentscheid BGE 143 V 148, wonach bei Hilfsmitteln nach Art. 11 UVG eine bedarfsabhängige Besitzstandsgarantie über den Fallabschluss hinaus besteht, soweit die Hilfsmittel bereits vor Fallabschluss zugesprochen wurden, wo also eine spätere Reparatur, Anpassung oder Erneuerung des Hilfsmittels zur Diskussion steht.
iusNet AR-SVR 19.09.2017

Nachzahlungspflicht der IV zugunsten einer Krankenkasse (9C_176_2017, zur Publikation bestimmt)

Jurisprudence
Invalidenversicherung
Nachzahlung von Leistungen (Art. 48 IVG Hilflosenentschädigung, medizinische Massnahmen oder Hilfsmittel): Entgegen dem Wortlaut von Art. 48 Abs. 2 IVG gilt diese Norm auch zugunsten der Krankenkasse (und nicht nur zugunsten der versicherten Person). Es genügt damit, wenn die vorleistende Krankenkasse den Nachzahlungsanspruch innerhalb eines Jahres nach eigener Kenntnisnahme vom anspruchsbegründenden Sachverhalt bei der Invalidenversicherung geltend macht.
iusNet AR-SVR 12.09.2017