Der an kognitiven und psychiatrischen Beeinträchtigungen leidende Beschwerdeführer beantragte die Vergütung der durch seine Mutter erbrachten psychiatrischen Grundpflegeleistungen durch die Grundversicherung.
Eine Mutter, die im Kanton Zug als Juristin gearbeitet hatte, gab ihre Erwerbstätigkeit auf, um sich ganz der Pflege und Betreuung ihres schwer behinderten Sohnes zu widmen. Ihre wurde zwar die Vergütung der Pflegeleistungen zugesprochen, jedoch nicht in der von ihr geforderten Höhe.
Der Bezug von bezahltem Kurzurlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners wird ab Inkrafttreten der Gesetzesänderungen möglich sein
Dr. iur. Martina Filippo nimmt das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege zum Anlass, um die damit einhergehenden Änderungen in der Angehörigenpflege aufzuzeigen und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Eigenheiten der Schweiz auf zahlreiche weiterhin ungeklärte Fragen hinzuweisen.
Der Nationalrat hat in seiner SItzung vom 23. September 2019 dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege fast in allen Punkten zugestimmt, mit 129 zu 48 Stimmen, bei 7 Enthaltungen. Er spricht sich damit klar für einen gesetzlichen Betreuungsurlaub für erwerbstätige Eltern kranker Kinder und von erwerbstätigen Personen mit kranken Angehörigen aus.