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Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Rechtsprechung > Bund > Unfallversicherung > Gesteigertes Gefährdungspotenzial Bei Listenverletzungen 8c 4832017 U 8c 3252017

"Gesteigertes Gefährdungspotenzial" bei Listenverletzungen (8C_483/2017 u. 8C_325/2017 )

"Gesteigertes Gefährdungspotenzial" bei Listenverletzungen (8C_483/2017 u. 8C_325/2017 )

Jurisprudence
Unfallversicherung

"Gesteigertes Gefährdungspotenzial" bei Listenverletzungen (8C_483/2017 u. 8C_325/2017 )

Die UVG-Revision per 1.1.2017 hat u.a. dazu geführt, dass die unfallähnlichen Körperschädigungen neu bereits im Gesetz aufgezählt werden (Art. 6 Abs. 2 UVG). Während die Listenverletzungen selbst unverändert übernommen worden sind, wird neu auf das Kriterium des äusseren Faktors verzichtet. Damit sollen sich Streitigkeiten über ein "sinnfälliges Ereignis" bzw. das "gesteigerte Schädigungspotenzial" von Tätigkeiten oder Bewegungen künftig erübrigen. Indes dürfen die Listenverletzungen "nicht vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen" sein (Art. 6 Abs. 2 UVG; vgl. zum Ganzen Markus Hüsler, Erste UVG-Revision, SJZ 2017, S. 26 ff., 32 ff.).

Dass die bisherige Rechtsprechung zum äusseren Faktor "bisweilen zu Schwierigkeiten für die Unfallversicherer und zu Unsicherheiten bei den Versicherten" führt(e) (so Zusatzbotschaft zur UVG-Revision vom 19. September 2014, BBl 2014 7911, 7922) zeigen zwei aktuelle Entscheide des Bundesgerichts aus dem Sportbereich:

Im in 3-er Besetzung gefällten BGer-Urteil 8C_482/2017 vom 3. November 2017 ging es um einen Versicherten, der sich beim American Football-Spiel aufgrund eines schnellen und abrupten...

iusNet AR-SVR 21.11.2017

 

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