Anpassung des versicherten Verdienstes auch bei freiwilliger Versicherung (Änderung der Rechtsprechung)
Anpassung des versicherten Verdienstes auch bei freiwilliger Versicherung (Änderung der Rechtsprechung)
Anpassung des versicherten Verdienstes auch bei freiwilliger Versicherung (Änderung der Rechtsprechung)
A. war zunächst freiweillig unfallversichert und hatte einen Arbeitsunfall. Nachher war er obligatorisch unfallversichert und erlitt einen Rückfall. Umstritten war nun, ob der versicherte Verdienst gemäss der Zeit der freiwilligen Versicherung an die aktuellen Verhältnisse anzupassen ist (Sachverhalt).
Für das Bundesgericht war nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit nicht ersichtlich, weshalb nur die obligatorisch versicherte Person vor der zwischenzeitlich eingetretenden Geldentwertung zu schützen ist. Ein entsprechendes Kalkül der versicherten Person sei spekulativ, weshalb kein Missbrauchspotenzial bestehe. Ausserdem seien bei der freiwilligen Versicherung beide Vertragspartner gehalten, ihre Vereinbarung den konkreten Umständen anzugleichen. Art. 24 Abs. 2 UVV ermögliche zudem nicht, eine berufliche Weiterentwicklung und damit eine ohne Unfal mutmasslich realisierte Lohnerhöhung mitzuberücksichtigen. Für die Rentenbemessung blieb damit im vorliegenden Fall der vor dem Unfall bezogene Lohn massgebend, der an die Nominallohnentwicklung anzupassen ist (E. 9).
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