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Zulassungsbeschränkung für ambulant tätige Ärzte

Zulassungsbeschränkung für ambulant tätige Ärzte

Jurisprudence
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Zulassungsbeschränkung für ambulant tätige Ärzte

Seit dem 1. Juli 2021 wird die maximale Anzahl Ärzte pro Kanton und Fachgebiet nicht mehr vom Bundesrat festgelegt. Sie muss von den Kantonen anhand der vom Bundesrat festgelegten Kriterien und methodischen Grundsätze festgelegt werden (E. 5.5.2). Streitig war, ob Art. 55a KVG direkt angewendet werden kann oder ob es eine Konkretisierung im kantonalen Recht bedarf. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass es keiner Konkretisierung im kantonalen Recht bedarf und Art. 55a ausreichend bestimmt und somit geeignet ist zur direkten Anwendbarkeit.

iusNet AR-SVR 29.10.2024

 

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