Zulassungsbeschränkung für ambulant tätige Ärzte
Zulassungsbeschränkung für ambulant tätige Ärzte
Jurisprudence
Krankenversicherung - Krankentaggeld
Zulassungsbeschränkung für ambulant tätige Ärzte
Seit dem 1. Juli 2021 wird die maximale Anzahl Ärzte pro Kanton und Fachgebiet nicht mehr vom Bundesrat festgelegt. Sie muss von den Kantonen anhand der vom Bundesrat festgelegten Kriterien und methodischen Grundsätze festgelegt werden (E. 5.5.2). Streitig war, ob Art. 55a KVG direkt angewendet werden kann oder ob es eine Konkretisierung im kantonalen Recht bedarf. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass es keiner Konkretisierung im kantonalen Recht bedarf und Art. 55a ausreichend bestimmt und somit geeignet ist zur direkten Anwendbarkeit.
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.