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Hypothetische Validenkarriere eines Finanzberaters (8C_838/2017)

Hypothetische Validenkarriere eines Finanzberaters (8C_838/2017)

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Hypothetische Validenkarriere eines Finanzberaters (8C_838/2017)

Bei der Bemessung der Invalidität ist laut E. 5.2 des in 3er-Besetzung ergangenen Urteils in Bestätigung der diesbezüglichen Praxis auch die berufliche Weiterentwicklung zu berücksichtigen, die eine versicherte Person normalerweise vollzogen hätte. Allerdings müssten konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ein beruflicher Aufstieg und ein entsprechend höheres Einkommen tatsächlich realisiert worden wären. Blosse Absichtserklärungen der versicherten Person genügten nicht. Es müssten bereits bei Eintritt des Gesundheitsschadens entsprechende konkrete Schritte wie Kursbesuche, Aufnahme eines Studiums, Ablegung von Prüfungen usw. kundgetan worden sein (Urteil 9C_368/2017 vom 3. August 2017 E. 4.1). Im Revisionsverfahren bestehe insoweit ein Unterschied zur ursprünglichen Rentenfestsetzung, als der in der Zwischenzeit tatsächlich durchlaufene beruflich-erwerbliche Werdegang als invalide Person bekannt ist. Eine trotz Invalidität erlangte besondere berufliche Qualifizierung erlaube allenfalls (weitere) Rückschlüsse auf die mutmassliche Entwicklung, zu der es ohne Eintritt des (unfallbedingten) Gesundheitsschadens bis zum Revisionszeitpunkt...

iusNet AR-SVR 15.06.2018

 

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