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Grenzziehung zwischen gebotener freier Überprüfung und unzulässiger Parallelbeurteilung der Arbeitsfähigkeit

Grenzziehung zwischen gebotener freier Überprüfung und unzulässiger Parallelbeurteilung der Arbeitsfähigkeit

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Grenzziehung zwischen gebotener freier Überprüfung und unzulässiger Parallelbeurteilung der Arbeitsfähigkeit

Das Bundesgericht führte dazu an, dass zwar jede gutachterliche Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit durch den medizinisch-psychiatrischen Sachverständigen der (freien) Überprüfung durch die rechtsanwendende Verwaltung (im Beschwerdefall das Gericht) im Lichte von BGE 141 V 281 unterliege. Von einer lege artis, d.h. im dargelegten Sinn auch normorientiert erfolgten medizinischen Schätzung ist aus triftigen Gründen abzuweichen. Solche liegen vor, wenn die medizinisch-psychiatrische Annahme einer Arbeitsunfähigkeit letztlich, im Ergebnis, unter dem entscheidenden Gesichtswinkel von Konsistenz und materieller Beweislast der versicherten, rentenansprechenden Person zu wenig gesichert ist und insofern nicht überzeugt. Dabei ist in Erinnerung zu rufen und es gilt als Leitschnur, dass die ärztliche Beurteilung – von der Natur der Sache her unausweichlich – Ermessenszüge aufweist, die auch den Rechtsanwender begrenzen.

Demnach besteht laut Bundesgericht zum Einen das rechtsprechungsgemässe Verbot unzulässiger juristischer Parallelüberprüfung im Vergleich zur Arbeitsunfähigkeitsfestlegung durch die Gutachter. Zum Anderen umschreibt BGE 141 V 281 die Befugnis, im Rahmen der (freien...

iusNet AR-SVR 24.01.2020

 

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