In diesem in 5er Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit den Aufgaben und Grenzen der rechtsanwendenden Behörden im Umgang mit medizinischen Gutachten.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil präzisierte das Bundesgericht seine Rechtsprechung, in welchen Fällen eine freie Überprüfung der gutachterlich geschätzten Arbeitsfähigkeit im Rahmen der freien Beweiswürdigung geboten ist und wann eine unzulässige Parallelbeurteilung vorliegt.
In diesem Anwendungsfall bestätigte das Bundesgericht seine Praxis zur Unzulässigkeit juristischer Parallelüberprüfungen der Arbeitsfähigkeit bei Vorliegen von verwertbaren Gutachten, die ihrerseits unter Bezugnahme auf die Standardindikatoren erstellt worden sind.