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Bundesgericht tritt auf die Beschwerde einer IV-Stelle im Falle eines strittigen Assistenzbeitrags wegen ungenügender Begründung nicht ein

Bundesgericht tritt auf die Beschwerde einer IV-Stelle im Falle eines strittigen Assistenzbeitrags wegen ungenügender Begründung nicht ein

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Bundesgericht tritt auf die Beschwerde einer IV-Stelle im Falle eines strittigen Assistenzbeitrags wegen ungenügender Begründung nicht ein

Die Vorinstanz hielt im angefochtenen Urteil einerseits fest, streitig sei nur der von der IV-Stelle vom ermittelten Assistenzbedarf vorgenommene Abzug von 32 Minuten pro Tag wegen eines "Erwachsenen im selben Haushalt". Dieser Abzug sei zum Vornherein unzulässig gewesen, weil sie (die Vorinstanz) im (Rückweisungs-)Entscheid vom 9. Februar 2018 verbindlich angeordnet habe, dass ein Abzug wegen der Mithilfe des Ehemanns nicht berücksichtigt werden dürfe. Andererseits führte das kantonale Gericht "im Sinne eines obiter dictum" aus: Selbst wenn keine verbindliche gerichtliche Anordnung vorläge, wäre der von der IV-Stelle vorgenommene Abzug als rechtswidrig zu qualifizieren, weil der Ehemann der Versicherten die meiste Zeit auf Reisen sei und deshalb, wenn überhaupt, nur in einem zu vernachlässigenden, kaum nachweisbaren Ausmass von Assistenzleistungen profitieren dürfte (E. 3.1).

Die IV-Stelle vertrat im vorliegenden Fall die Auffassung, dass der Rückweisungsentscheid vom 9. Februar 2018 betreffend den Abzug nicht verbindlich geworden sei. Sie führte weiter aus, beim Abzug wegen ein oder zwei erwachsenen Personen im gleichen Haushalt gemäss Rz. 4030 des Kreisschreibens des...

iusnet AR-SVR 26.04.2021

 

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