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Eventualbegründung

Bundesgericht tritt auf die Beschwerde einer IV-Stelle im Falle eines strittigen Assistenzbeitrags wegen ungenügender Begründung nicht ein

Jurisprudence
Invalidenversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass die Beschwerde der IV-Stelle ans Bundesgericht im Falle eines strittigen Assistenzbeitrags den Begründungsanforderungen nicht genüge und trat auf die Beschwerde nicht ein.
iusnet AR-SVR 26.04.2021