iusNet

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Rechtsprechung > Bund > Erwerbsersatzmutterschaftsversicherung > Kein Anspruch Auf Mutterschaftsentschädigung Bei Wiederaufnahme

Kein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit

Kein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit

Jurisprudence
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Kein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit

Die Beschwerdeführerin machte geltend, von einer Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit während der 14-wöchigen Mutterschaftsphase sei erst zu sprechen, wenn die Mutter während dieser Zeit ein Einkommen von "absolut" mehr als Fr. 2'300.- erzielt habe. Diesbezüglich sei als objektives Kriterium die Obergrenze für die Annahme von geringfügigem Lohn nach Art. 34d Abs. 1 AHVV heranzuziehen. Jede anspruchsberechtigte Mutter dürfte in der fraglichen Zeit – in begrenztem Ausmass – einer beliebigen Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne deswegen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. So bliebe die Erwerbstätigkeit etwa bei einem durchschnittlichen Tageseinkommen von Fr. 275.- (das dem seit dem 1. Januar 2023 geltenden maximalen Taggeld von Fr. 220.- und einem Jahreseinkommen von rund Fr. 100'000.- entspricht; vgl. Art. 16e Abs. 2 i.V.m. Art. 16f Abs. 1 EOG) immerhin während bis zu 8,36 Arbeitstagen – und bei niedrigerem durchschnittlichem Tageseinkommen entsprechend länger – ohne Konsequenz für die Mutterschaftsentschädigung. (E. 3.2).

Laut Bundesgericht steht diese Auffassung in unauflösbarem Widerspruch zu den klaren Vorgaben von Art. 16c Abs. 2 und Art. 16d Abs...

iusNet AR-SVR 05.11.2024

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.