Verzinsung von Rückgriffsforderungen nach Art. 26 Abs. 4 BVG
Verzinsung von Rückgriffsforderungen nach Art. 26 Abs. 4 BVG
Verzinsung von Rückgriffsforderungen nach Art. 26 Abs. 4 BVG
Befindet sich der Versicherte beim Entstehen des Leistungsanspruchs nicht in der leistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung, so ist gemäss Art. 26 Abs. 4 BVG jene Vorsorgeeinrichtung vorleistungspflichtig, der er zuletzt angehört hat. Steht die leistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung fest, so kann die vorleistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung auf diese Rückgriff nehmen. Im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Rückgriffsforderung zu verzinsen ist. Dazu führte es aus, was folgt: Nachdem die versicherte Person die vorleistungspflichtige Trägerin gemäss Art. 26 Abs. 4 BVG ins Recht gefasst hat, erlischt ihr Anspruch im Umfang der Vorleistung gegenüber der effektiv leistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung (Anspruchskonkurrenz). Gleichzeitig erlangt die vorleistungspflichtige Einrichtung einen Regressanspruch, den sie direkt gegen die definitiv leistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung durchsetzen kann. Der Anspruch entsteht im Moment der (Vor-)Leistung der regressierenden Vorsorgeeinrichtung an die versicherte Person und wird ab dann auch fällig. Gleichzeitig fällt Regress- respektive...
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