Pensionskasse nicht aktivlegitimiert, um Invalidenrente bei anderer Pensionkasse einzuklagen
Pensionskasse nicht aktivlegitimiert, um Invalidenrente bei anderer Pensionkasse einzuklagen
Jurisprudence
Berufliche Vorsorge
Pensionskasse nicht aktivlegitimiert, um Invalidenrente bei anderer Pensionkasse einzuklagen
A. arbeitete trotz seiner diagnostizierten paranoiden Schizophrenie in der Schweiz für zwei Arbeitgebende. Die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge ging in Vorleistung, wollte diese aber von der comPlan rückerstattet haben. Erstere strengte ein Verfahren an, in dem sie gleichzeitig die Invalidenrente des A. einklagte. Nach Beiladung des A. wies das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Klage betreffend Invalidenleistungen mangels Aktivlegitimation ab, hiess sie jedoch betreffend der Vorleistungen gut (Sachverhalt). Die von A. dagegen erhobene Beschwerde war unbegründet (E. 4).
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