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Aktivlegitimation

Pensionskasse nicht aktivlegitimiert, um Invalidenrente bei anderer Pensionkasse einzuklagen

Jurisprudence
Berufliche Vorsorge
Das Bundesgericht schützte die Beurteilung der Vorinstanz hinsichtlich des Beginnes einer Arbeitsunfähigkeit. Das Verfahren wurde von einer Pensionskasse gegen eine andere eingeleitet, in der es um die Invalidenrente und die Rückerstattung von Vorleistungen ging.
iusNet AR-SVR 17.08.2021