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Meldepflicht gegenüber der Vorsorgeeinrichtung? (9C_293/2017)

Meldepflicht gegenüber der Vorsorgeeinrichtung? (9C_293/2017)

Jurisprudence
Berufliche Vorsorge

Meldepflicht gegenüber der Vorsorgeeinrichtung? (9C_293/2017)

In diesem in 3er Besetzung gefällten Entscheid verneint das Bundesgericht ein treuwidriges Vorgehen einer Vorsorgeeinrichtung, die nach 12 Jahren vorbehaltloser Ausrichtung von Hinterlassenenleistungen eine Rückforderung infolge (unbestrittener) Überentschädigung geltend macht.

Die Hinterbliebenen (Ehefrau und Kinder) erhielten nach dem Tod des Versicherten im Jahr 2002 Hinterlassenenleistungen. Die Unfallzusatzversicherung aus demselben Konzernverbund wie die Vorsorgestiftung richtete ab 2003 ebenfalls Hinterlassenenleistungen aus, die jedoch von den Hinterbliebenen nicht der Vorsorgeeinrichtung gemeldet wurden. Im Schreiben mit der Zusprache der Hinterlassenenleistungen im Jahr 2002 hatte sich die Vorsorgestiftung eine Überprüfung bei Ausrichtung allfälliger Leistungen aus der Unfallversicherung vorbehalten. Im Jahr 2014 stellte die Vorsorgeeinrichtung die Überentschädigung fest und forderte die ungerechtfertigt bezogenen Leistungen (der vergangenen 5 Jahre) zurück.

Das Bundesgericht führt aus, dass die Hinterbliebenen gehalten gewesen wären, sich bei der Vorsorgeeinrichtung über den Betrag und die Berechnungsgrundlage der...

iusNet AR-SVR 02.10.2017

 

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