Es bestand Einigkeit, dass der Beschwerdegegner die von der beruflichen Vorsorge ausbezahlte Invalidenrente zu Unrecht erwirkte und er diese zurückerstatten musste. Streitig war, ob er auch für die direkt an die Kindsmutter ausbezahlte Invalidenkinderrente für die Tochter rückerstattungspflichtig ist.