Auskunftsanspruch bei Lebensversicherungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge beschränkt
Auskunftsanspruch bei Lebensversicherungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge beschränkt
Auskunftsanspruch bei Lebensversicherungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge beschränkt
Nachdem ihm die AXA Leben AG Leistungen aus den Policen ausgerichtet hatte, wollte A. klageweise höhere Beträge einfordern, wobei das Begehren auf einem Editionsbegehren betreffend die Jahresrechnungen 1996 bis 2019 abgestützt war, dessen Reichweite umstritten war (Sachverhalt).
Der Auskunftsanspruch des einzelnen Versicherungsnehmers wird durch das legitime Interesse des Versicherungsunternehmens am Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschränkt. Auch der Anspruch, von der FINMA als Aufsichtsbehörde verlangen zu können, dass sie unentgeltlich prüft, ob die von der Versicherungsgesellschaft ermittelten Überschusswerte den versicherungsmathematischen Grundlagen entsprechen und mit dem Überschussplan übereinstimmen, ermöglicht dem Versicherungsnehmer keine umfassende Information oder eine Rechnungslegung, wie sie für eine Nachprüfung der ihm zustehenden Überschussanteile erforderlich wäre (E. 5).
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