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Auskunftsrecht

Auskunftsanspruch bei Lebensversicherungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge beschränkt

Jurisprudence
Berufliche Vorsorge
Das Auskunftsrecht bei Lebensversicherungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge ist durch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschränkt und auch der Anspruch auf versicherungsmathematische Überprüfung der Leistungen erweitert den Anspruch nicht.
iusNet AR-SVR 06.05.2022