Die 7. IV-Revision
Die 7. IV-Revision
Die 7. IV-Revision
I. Ausgangslage
Die Invalidenversicherung (IV) steht wieder einmal erheblichen Neuerungen gegenüber, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Das erklärte Ziel ist eine adäquate und koordinierte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit psychischen Problemen, um das Eingliederungspotenzial der Versicherten zu stärken und so ihre Vermittlungsfähigkeit zu verbessern.1
Erinnert man sich daran, dass die IV gegenüber dem AHV-Fonds stark verschuldet ist,2 überrascht die im Jahr 2015 angekündigte – mittlerweile 7. – IV-Revision nicht, wobei der Bundesrat in seiner Medienmitteilung explizit von der «Entschuldung» der IV sprach.3 Wenn die Botschaft also von der «Weiterentwicklung» der IV spricht,4 ist mit Weiterentwicklung zumindest teilweise und einmal...
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