BVG: Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie
BVG: Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie
BVG: Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie
Die von den Sozialpartnern getragene Stiftung "Auffangeinrichtung BVG" steht im gesetzlichen Auftrag der beruflichen Vorsorge und hat unter anderem die Aufgabe, Freizügigkeitskonten von Personen zu verwalten, welche nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht einer neuen Pensionskasse angeschlossen werden können. Die Corona-Pandemie stellt die Auffangeinrichtung nun vor besonders schwierige Herausforderungen. Dies ist unter anderem an ihrem Deckungsgrad zu erkennen, welcher zwischen Ende 2019 bis Mai 2020 von 108.7% auf 105.85% sank. Da die Auffangeinrichtung verpflichtet ist Freizügigkeitsguthaben anzunehmen, ist daher mit einem deutlichen Zufluss von Geldern aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit zu rechnen, was wiederum den Deckungsgrad weiter sinken würde.
Die Sozial- und Gesundheitskommissionen beider Parlamentskammern haben deshalb dem Bundesrat empfohlen, bei der zentralen Tresorie des Bundes oder bei der Schweizerischen Nationalbank rasch ein Konto zu eröffnen, das nicht mit Negativzinsen belastet wird (Geschäft des Bundesrates 20.056)....
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