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Coronavirus: Vernehmlassung zur Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung eröffnet

Coronavirus: Vernehmlassung zur Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung eröffnet

Législation
Arbeitslosenversicherung

Coronavirus: Vernehmlassung zur Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung eröffnet

Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung (ALV) haben während der Covid-19-Krise durch die Kurzarbeitsentschädigung in bisher noch nicht bekannten Ausmass zugenommen. Da die Arbeitslosenversicherung die gesetzliche Schuldenbremse kennt, würde dies in der aktuellen Lage zur Erhöhung der Lohnbeiträge führen. Um die aktuelle Situation zu bewältigen und dies zu vermeiden, hat das Parlament im Rahmen der Sommersession 2020 beschlossen, dass der Arbeitslosenversicherung ein Nachtragskredit von maximal 14.2 Milliarden Franken gewährt werden soll.

Diese Zusatzfinanzierung bedarf einer rechtlichen Grundlage, welche nun im Rahmen dieser Vernehmlassung vorliegt. Die Vernehmlassungsfrist endete am 15. Juli 2020. Die Gesetzesänderungen sollen in der Herbstsession im Sonderverfahren behandelt werden. 

iusNet AR-SVR 24.07.2020

 

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