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Öffentliches Personalrecht
Öffentliches Personalrecht
Staatshaftung im öffentlichen Personalrecht
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Zürich sollte die Nachfolge der Leiterin des Instituts antreten, für das er tätig war. Aufgrund eines Skandals an der UZH sah die Universität aber davon ab.
Öffentliches Personalrecht
Keine Narrenfreiheit auf Social Media
Der Mathematiklehrerin wurde vorgeworfen, auf diversen Social Media Plattformen unter anderem Drohungen gegen sein Arbeitgeberin ausgesprochen zu haben und rassistische, nationalsozialistische sowie antisemitische Inhalte gepostet zu haben.
Öffentliches Personalrecht
Sexuelle Handlungen mit Kindern
Gegen einen Pastoralassistenten der katholischen Kirche im Kanton Jura lief ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Er informierte den Pastor über das laufende Verfahren. Darauf hin wurde er per sofort freigestellt und aufgefordert, sein Anhörungsrecht auszuüben, von welchem er auch Gebrauch machte. Er wehrte sich daraufhin gegen die Entlassung.
Öffentliches Personalrecht
Privatrechtlicher Arbeitsvertrag oder öffentliches Personalrecht?
Im vorliegenden Fall musste das Bundesgericht beurteilen, ob der Arbeitsvertrag eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Universität Genf bei dessen Beendigung dem privaten Individualarbeitsrecht oder dem öffentlichen Personalrecht unterstand.
Öffentliches Personalrecht
Entlassung eines Professors altershalber
Der Beschwerdeführer war einerseits als leitender Arzt im Kinderspital im Rahmen einer privatrechtlichen Anstellung und andererseits als öffentlich-rechtlich angestellter ordentlicher Professor tätig. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis wurde fristlos aufgelöst. Als Professor an der Universität Zürich wurde er daraufhin altershalber entlassen.
Öffentliches Personalrecht
Kündigung während laufendem Strafverfahren
Gegen den Beschwerdeführer wurde Strafanzeige erstattet, weil diverse Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit Auftragsvergaben, für die er verantwortlich war, vermutet wurden. Zunächst wurde er bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts von der Arbeitsleistung freigestellt und schliesslich wegen wichtiger Gründe fristlos entlassen. Der Beschwerdeführer machte daraufhin diverse Lohnforderungen bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist geltend.
Öffentliches Personalrecht
Ist Umkleidezeit Arbeitszeit?
In den Entscheiden 8C_683/2022, 8C_684/2022, 8C_685/2022 und 8C_686/2022 musste das Bundesgericht prüfen, ob die Umkleidezeit für Polizistinnen und Polizisten sowie für Gefängnisaufseher im Kanton Genf zu Arbeitszeit zählt oder nicht.
Öffentliches Personalrecht
Entlassung verhältnismässig bei gravierenden Führungsmängeln während der Probezeit im öffentlichen Dienstverhältnis
Dem Beschwerdeführer wurden gravierende Führungsmängel vorgeworfen, u.a. mangelhafte Kommunikation sowohl mit seinen Untergebenen als auch mit Klientinnen und Klienten sowie wiederholte sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen und Drohungen diesen gegenüber. Da diese schwerwiegenden und wiederholten Verfehlungen für seinen Vorgesetzten nicht akzeptabel waren, wurde sein Dienstverhältnis aufgelöst.
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Bestand eine arbeitsplatzspezifische Arbeitsunfähigkeit?
Der Beschwerdeführer hatte den Beschwerdegegner aufgrund einer Herzklappeninsuffizienz ersucht, im Home-Office arbeiten zu können, da er in Bezug auf eine mögliche Sars-CoV-2-Infektion zur Gruppe der besonders vulnerablen Personen zähle, sei aber stattdessen zur Arbeitsleistung im Büro verpflichtet geblieben.
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Verletzung der Treuepflicht durch Nichtbefolgung der Covid19-Massnahmen
A. war seit September 2002 an der heutigen Berufsfachschule X. angestellt. Nach einer schriftlichen Verwarnung/Dienstanweisung und einer Verfügung betreffend vorsorgliche Einstellung im Amt mit Gewährung des rechtlichen Gehörs löste die Berufsfachschule X. das Arbeitsverhältnis auf.
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